Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz gem. §36 GewO (IHK Hannover). Gutachten, Holzschutzkonzepte und Sanierungsbegleitung nach DIN 68800 — bundesweit.
Nachfolgend die wesentlichen Merkmale meiner Sachverständigentätigkeit für öffentliche Auftraggeber.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung gem. §36 GewO durch die IHK Hannover für das Sachgebiet Holzschutz. Der Bestellungsnachweis wird auf Anforderung vorgelegt und ist über das IHK-Sachverständigenverzeichnis prüfbar.
Berichte umfassen Befundkartierung, Fotodokumentation, Schadensklassifizierung und Maßnahmenempfehlung. Das Format ist auf die Anforderungen von Denkmalämtern, Fördermittelgebern und Vergabestellen abgestimmt.
Die Befundung differenziert zwischen Maßnahmen mit sofortigem Handlungsbedarf und solchen, die im Rahmen der Regelunterhaltung durchgeführt werden können. Das ermöglicht eine Priorisierung nach Dringlichkeit und verfügbarem Haushaltsansatz.
Gutachten, Konzepte und Begleitung — nachfolgend die einzelnen Leistungsbereiche.
Dokumentierte Bewertung von Holzkonstruktionen, Tragwerk und Schädlingsbefall nach DIN 68800 — auch an schwer zugänglichen Konstruktionen, mittels Drohneninspektion, Seilklettertechnik und zerstörungsfreier Prüfverfahren. Gerichtsfest, revisionssicher, geeignet als Anlage für Fördermittelanträge und Verwendungsnachweise.
Planung von Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800 — konstruktiv, bekämpfend und organisatorisch. Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Ausschreibungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse und Abnahmeprotokolle.
Fachbauleitung im Bereich Holzschutz und Tragwerk bei denkmalgerechter Sanierung. Lückenlose Protokollierung aller Maßnahmen für Berichtswesen, Verwendungsnachweis und Rechnungsprüfung.
Erstellung von Gutachten für Gerichtsverfahren, Versicherungsfälle und Streitbeilegung. Beweissicherung gem. ZPO bei laufenden oder absehbaren Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die nachfolgenden Pflichten ergeben sich unmittelbar aus der öffentlichen Bestellung und sind gesetzlich geregelt.
Nachweis besonderer Sachkunde im Bestellungsgebiet durch Prüfung der zuständigen IHK gem. §36 Abs. 1 GewO.
Verpflichtung zur unparteiischen Aufgabenerfüllung gem. Sachverständigenordnung — unabhängig von Weisungen des Auftraggebers.
Abgabe des Eides gem. §36 Abs. 1 S. 2 GewO. Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.
Berufshaftpflichtversicherung und persönliche Haftung für die Richtigkeit der Gutachten gem. Sachverständigenordnung.
Die Bestellung ist über das IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) öffentlich einsehbar. Bestellungsurkunde wird auf Anforderung vorgelegt.
Differenzierung Wilder/Echter Hausschwamm — Mauerwerksbehandlung nach DIN 68800 entbehrlich
Differenzierung zwischen Wildem und Echtem Hausschwamm in der historischen Treppenhaus-Konstruktion. Der Nachweis des Wilden Hausschwamms ermöglichte es, auf die normativ vorgesehene Mauerwerksbehandlung nach DIN 68800-4 zu verzichten — bei Bruchsteinmauern mit bis zu 1,60 m Stärke eine erhebliche Kostenersparnis für den Auftraggeber.
Holzschutzuntersuchung und Schadenskartierung — Harburger Denkmalpreis 2013
Holzschutzuntersuchung und Schadenskartierung am denkmalgeschützten Schulbau der Kaiserzeit im Rahmen der Gesamtsanierung. Das Projekt wurde mit dem Harburger Denkmalpreis ausgezeichnet. Berichterstattung bei NDR und SAT.1 Regional.
Holzschutzuntersuchung, Schadenskartierung und Sanierungsbegleitung — 2015 bis 2021
Vollumfängliche Holzschutzuntersuchung und Schadenskartierung am denkmalgeschützten Schulbau (Architekten Distel & Grubitz, zwei Bauabschnitte). Auf Grundlage des Gutachtens von 2015 und des Updates von 2018 konnte die Sanierungsplanung maßgenau durchgeführt werden — der Statiker baute seine Berechnungen unmittelbar auf der Befundung auf. Begleitung über mehrere Bauphasen bis zur Abnahme 2021.
Weitere öffentliche Referenzen u. a. in Lüneburg (Wilhelm-Raabe-Schule, Deutsches Salzmuseum, Kalandhaus) auf Anfrage.
„Als Diplom-Bauingenieur mit Schwerpunkt baulicher Brandschutz und begrenztem Fachwissen im Holzbau musste ich feststellen, dass auch auf Seiten der konsultierten Experten nur eingeschränktes Fachwissen vorhanden war. Bereits beim ersten Telefonat mit Herrn Große konnte ich feststellen, dass er ein fundiertes Fachwissen im Holzbau hat. Bei der weiteren Zusammenarbeit war ich begeistert über die präzise Bestandsaufnahme, Auswertung und Schlussfolgerungen in seinem Gutachten.“
Häufige Fragen
Ja. Robert Große ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz und Holzschädlinge (IHK Hannover) — die höchste Qualifikationsstufe im deutschen Sachverständigenwesen. Angebote sind vergabefähig nach VOB und UVgO.
Substanzgutachten und BestandsWert-Analysen, Holzschutzkonzepte nach DIN 68800, Sanierungsbegleitung bei denkmalgeschützten Gebäuden sowie Schadenskartierungen — jeweils abgestimmt auf die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber und Denkmalbehörden.
Ja. BauDenkPlan ist bundesweit tätig. Schwerpunktregionen sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und angrenzende Bundesländer, aber auch überregionale Aufträge werden regelmäßig durchgeführt.
Die Gutachten folgen den einschlägigen Normen, insbesondere DIN 68800 (Holzschutz), den WTA-Merkblättern sowie den Anforderungen der jeweiligen Denkmalschutzgesetze der Länder. Alle Berichte sind gerichtsfest und behördenkonform.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihr Vorhaben und den Leistungsumfang. Anschließend erhalten Sie ein vergabefähiges Angebot mit klar definierten Leistungspositionen, Zeitrahmen und Kosten.
Sobald Sie Ihren Termin gewählt haben, klären wir in 15 Minuten Ihr Objekt, den Leistungsumfang und das weitere Vorgehen — kostenlos und unverbindlich.